AGB's

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AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Telefonanschlüsse, Internetzugänge und Homezoneanschlüssen

der Fonme GmbH

 

1. Geltungsbereich der AGB, Änderungen

 

1.1. Die Fonme GmbH (im Folgenden "Fonme" genannt) erbringt ihre Telekommunikationsdienstleistungen gemäß den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) und den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die TKV gilt auch, wenn in den nachfolgenden Bestimmungen nicht ausdrücklich auf sie hingewiesen wird.

1.2. Abweichende AGB des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn "Fonme" ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3. Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen und der Preislisten teilt "Fonme" dem Kunden mit. Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann dieser das Vertragsverhältnis innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.

"Fonme" wird den Kunden in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht besonders hinweisen. Kündigt der Kunde nicht, tritt die Änderung zum angekündigten Zeitpunkt in Kraft.

1.4. Bei einer Änderung der von "Fonme" zu zahlenden Entgelte für besondere Netzzugänge, für die Netzzusammenschaltung oder für Dienste anderer Anbieter, zu denen "Fonme" dem Kunden Zugang gewährt, kann "Fonme" die vom Kunden vertraglich geschuldeten Entgelte für die betroffene Leistung entsprechend nach billigem Ermessen anpassen, ohne dass ein Kündigungsrecht des Kunden entsteht. Dies gilt insbesondere für die Zugangsvermittlung zu Sonderrufnummern (wie z.B. 0190/0900/0137 usw.). Ein Änderungsrecht nach billigem Ermessen ergibt sich auch zur Anpassung des Vertragsverhältnisses an die Vorgaben des TKG sowie der hierzu ergangenen Rechtsverordnungen (z.B. TKV) sowie an behördliche oder gerichtliche Entscheidungen in Zusammenhang mit dem TKG und dem Rechtsverhältnis zur Deutschen Telekom AG und anderen maßgeblichen Netzbetreibern (Anpassung an das regulatorische Umfeld). "Fonme" teilt dem Kunden diese Änderungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten mit.

1.5. Im Fall einer Änderung des Umsatzsteuersatzes gilt Ziffer 1.4 entsprechend.

 

2. Vertragsschluss

 

2.1. Der Vertrag kommt durch den Auftrag des Kunden und die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung von "Fonme" zustande. Der Kunde ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden, da "Fonme" zunächst die technische Verfügbarkeit prüfen muss. Die Annahme durch "Fonme" kann auch durch Freischaltung erfolgen.

 

3. Leistungen von "Fonme"

 

3.1. Der von "Fonme" zu erbringende Leistungsumfang einschließlich der geschuldeten Verfügbarkeit der Dienste ergibt sich aus dem Auftragsformular und der Leistungsbeschreibung.

3.2. Soweit nichts anderes vorrangig bestimmt ist, hat der Anschluss eine durchschnittliche über 365 Tage gemittelte Verfügbarkeit von 98,5 %. Der Anschluss gilt als nicht verfügbar, wenn von ihm keine abgehenden Verbindungen hergestellt werden können oder wenn im Netz von "Fonme" für den Anschluss ankommende Verbindungen zum Anschluss nicht hergestellt werden können.

3.3. In Fällen höherer Gewalt ist "Fonme" von ihren Leistungspflichten befreit. Als höhere Gewalt gelten Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, auch in Zulieferbetrieben, sowie alle sonstigen Ereignisse, die "Fonme" nicht zu vertreten hat.

3.4. Die Einhaltung der vereinbarten Bereitstellungstermine und Verfügbarkeiten stehen unter der Voraussetzung, dass der Kunde seine Mitwirkungsverpflichtungen gem. Ziffer 4.7 rechtzeitig erfüllt.

3.5. Benötigt "Fonme" zur Bereitstellung des Kundenanschlusses oder zur Erbringung sonstiger vertraglicher Leistungen Leitungen oder sonstige technische Vorleistungen Dritter, so gilt die Verpflichtung von "Fonme" zur Bereitstellung des Kundenanschlusses bzw. zur Erbringung ihrer sonstigen Leistung vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit diesen Vorleistungen, soweit "Fonme" die Vorleistung rechtzeitig beauftragt hat und die nicht richtige oder rechtzeitige Selbstbelieferung nicht auf einem Verschulden von "Fonme" beruht.

 

4. Internetzugänge und DSL-Leistungen von "Fonme"

 

4.1. "Fonme" bietet als Option zu seinen Telefonanschlüssen auch Internetzugänge an. Hierzu werden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten ISDN- bzw. Modem-Einwahl-Zugänge und DSL-Anschlüsse realisiert.

4.2. Voraussetzung für die Nutzung der "Fonme" DSL-Anschlüsse ist, soweit nicht etwas anderes vereinbart, ein "Fonme" Telefonanschluß (analog oder ISDN). Das DSL-Produkt ist an den im Auftragsformular genannten Ort, an dem der "Fonme"-Telefonanschluss geschaltet ist, gebunden.

4.3. Dem Kunden ist bekannt, dass die an einem Standort realisierbare DSL-Bandbreite (also die Synchronisationsbandbreite des Modems) von der Qualität der durch die Deutsche Telekom AG bereitgestellte Kupferleitung (TAL) abhängig ist. Diese bestimmt auch, ob ein DSL-Anschluss überhaupt realisiert werden kann. Die mögliche Bandbreite kann daher erst nach der erfolgten Inbetriebnahme ermittelt werden. "Fonme" wird nach erfolgter Installation die maximal mögliche Bandbreite festlegen. Sollte diese geringer als die vom Kunden beauftragte Bandbreite sein, bietet "Fonme" dem Kunden zwei Möglichkeiten an:

a) "Fonme" begrenzt die Bandbreite auf den laut Tarifübersicht nächst geringeren angebotenen Wert. Der Kunde zahlt auch nur den entsprechend geringeren Tarif.

b) "Fonme" begrenzt die Bandbreite auf den nächst höheren Tarif, den der Kunde auch dann zahlt, wenn die tarifliche Maximalbandbreite nicht erreicht wird.

Beispiel: "Fonme" bietet Tarife mit 5 und 10 MBit/s an und die realisierbare Bandbreite beträgt 7 MBit/s. Der Kunde kann nun zwischen dem 5 MBit/s Tarif (Variante a) und dem 10 MBit/s Tarif (Variante b) wählen. Im ersten Fall würde sich das Modem mit 5 MBit/s, im zweiten Fall mit 7 MBit/s synchronisieren.

4.4. Dem Kunden ist bekannt, dass sich die auf einer Kupferleitung realisierbare Bandbreite im Laufe der Vertragslaufzeit verändern kann. Gründe hierfür können z.B. Störeinflüsse durch neu geschaltete DSL-Anschlüsse im Hauptkabel der Deutschen Telekom AG sein. Hierdurch kann es möglich sein, dass eine zuvor bereitgestellte DSL-Bandbreite sich nicht mehr realisieren lässt. In diesem Fall findet auf Wunsch des Kunden Punkt 4.3 Anwendung, wobei die Einstufung in einen neuen Tarif ab dem nächsten Monat stattfindet.

4.5. Sollte ein DSL-Anschluss bestellt worden jedoch am Standorte nicht (mehr) realisierbar sein, wird dem Kunden ein Einwahltarif per Modem oder ISDN zur Verfügung gestellt. Der Einwahltarif gilt im Sinne von 4.3 und 4.4 als nächst geringerer Tarif. Die Option 4.3b entfällt in diesem Fall.

4.6. Bei einem Wechsel zwischen den DSL-Bandbreiten (außer bei einem Wechsel aufgrund von Punkt 4.3, 4.4 oder 4.5) beginnt die Mindestvertragslaufzeit erneut, soweit nicht anders vereinbart.

4.7. Für den Internetzugang über "Fonme" dürfen nur die von "Fonme" angebotenen oder als kompatibel bezeichneten Endeinrichtungen (Splitter, NTBA, CPE bzw. sonstige Anschlusseinrichtung) verwendet werden.

4a. Homezoneanschlüsse via Kundeneigenen Mobilfunkverträgen und Endgeräten

4a.1. "Fonme" bietet als Option zu Kundeneigenen Mobilfunkverträgen sogenannte Homezoneanschlüsse an. Die Produktausgestaltung ist in den jeweiligen Produktblätter näher beschrieben.

4a.2. Voraussetzung für die Nutzung der Homezoneanschlüsse ist ein Smartphone mit dem Betriebssystem iOS oder Android. "Fonme" stellt je nach Produktausgestaltung APP’s für diese Anwendungen bereit.

4a.3. Dem Kunden ist bekannt, dass die Nutzung der Dienste (des APP) Kosten für Datentransport und Verbindungsgebühren zu Festnetzen beim jeweiligen Anbieter der Mobilfunkleistung anfallen können. Daher rät "Fonme" dem Kunden einen Flattarif für Daten und Festnetzgespräche beim jeweiligen Mobilfunkanbieter abzuschließen.

4a.4. Aus Marketinggründen bietet "Fonme" Einsteigerversionen der Homezone kostenfrei an. Dies ist dann besonders gekennzeichnet in den jeweiligen Produktbeschreibungen.

 

5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

 

5.1. Der Kunde stellt in seinen Räumlichkeiten die für Bereitstellung und Betrieb der Leistungen von "Fonme" erforderlichen Flächen und die Stromversorgung sowie den ggf. erforderlichen Potenzialausgleich einschließlich Erdung unentgeltlich zur Verfügung.

5.2. Der Kunde gewährt "Fonme" und seinen Erfüllungsgehilfen Zutritt zu den Kundenanschlüssen, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist.

5.3. Der Kunde stellt "Fonme" und ihren Erfüllungsgehilfen die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, insbesondere über verdeckt verlegte Leitungen und Rohre, zur Verfügung.

5.4. Endeinrichtungen und Anwendungen, die den einschlägigen Vorschriften, insbesondere den Vorgaben der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (nachfolgend Bundesnetzagentur), nicht entsprechen oder deren Anschluss an öffentliche Telekommunikationsnetze unzulässig ist, dürfen nicht angeschlossen werden. Nur die von "Fonme" vorgegebenen Standard-Schnittstellen und üblichen und anerkannten Protokolle zur Nachrichtenübermittlung dürfen genutzt werden. Es dürfen somit keine Einrichtungen oder Protokolle verwendet werden, die das Netz von "Fonme" schädigen können.

5.5. Der Kunde wird den Anschluss an das "Fonme"-Netz nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine Anrufe tätigen, die Dritte belästigen oder bedrohen. Vor der Einrichtung einer Anrufweiterschaltung auf den Anschluss eines Dritten wird er dessen Einverständnis einholen. Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zum Internet nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere

a) keine übermäßige Belastung der Netzinfrastruktur der "Fonme" oder fremder Netzwerke, Rechner oder Rechnersysteme durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten oder eine anderweitige exzessive Nutzung zu verursachen, insbesondere das massenhafte Versenden von E-Mails oder sonstiger Nachrichten (Spam, JunkMails) zu unterlassen;

b) es zu unterlassen, unberechtigt die Sicherheitssysteme eines fremden Rechners, Rechnersystems, Netzwerkes oder Zugangsaccounts zu überwinden oder zu umgehen ("hacken"), oder die Leistungsfähigkeit eines Rechners, Rechnersystems oder Netzwerkes über die üblicherweise gewährten Leistungen hinaus, zu beeinträchtigen ("Denial of Service"-Angriffe) oder Handlungen vorzunehmen, die zur Vorbereitung solcher Tätigkeiten dienen (z.B. Portscans). In diesem Rahmen hat der Nutzer es auch zu unterlassen, sich mit Hilfe des DSL-Zugangs und der im Rahmen des Leistungsangebots verfügbaren Dienste Daten oder Informationen zu verschaffen, die nicht für ihn bestimmt sind. Darunter fällt auch der Missbrauch des Dienstes zum Kopieren, Abhören oder Abfangen von E-Mail Nachrichten oder sonstigen Informationen, die nicht für den Nutzer bestimmt sind.

c) den Anschluss nicht missbräuchlich zu nutzen, nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche oder behördliche Verbote sowie gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung zu verstoßen, insbesondere keine Inhalte zu versenden oder zu empfangen, die strafrechtliche Tatbestände, insbesondere Volksverhetzung (§130 StGB), verbotene rechts- oder linksextremistische Propaganda, persönlichkeitsschützende Straftatbestände wie Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (§§ 185-189 StGB) oder Verbreitung pornographischer Schriften

(§ 184 StGB) erfüllen oder Rechte Dritter, wie Namens-, Urheber- und Markenrechte, verletzen, sowie nicht gegen die Vorschriften des Jugendschutzes zu verstoßen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, keine Nutzungen vorzunehmen, die das Ansehen der "Fonme" schädigen können. Der Kunde hat gezielte Verweise auf Angebote im vorstehenden Sinne wie eigene Angebote zu vertreten.

5.6. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten aus den Punkten 5.5, so ist die "Fonme" berechtigt, den Nutzer zur Einhaltung dieser Nutzungsregeln abzumahnen und/oder eine Aufwandsentschädigung zu verlangen, es sei denn der Kunde kann einen geringeren Schaden der "Fonme" nachweisen. Der wiederholte Verstoß gegen die Nutzungsregeln auch nach erfolgter Abmahnung berechtigt die "Fonme" zur außerordentlichen Kündigung unter sofortiger Sperrung des Zugangs. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann die "Fonme" sofort ohne vorherige Abmahnung das bestehende Vertragsverhältnis unter sofortiger Sperrung des Internet-Zugangs kündigen. Das gleiche Recht steht der "Fonme" zu im Falle des exzessiven, häufigen und fortwährenden Empfangens großer Datenmengen ("z. B. E-Mail-Bombing"), das geeignet ist, die Leistungserbringung der "Fonme" insgesamt zu beeinträchtigen.

5.7. Die Tarifoption "Telefon-Flatrate ins dt. Festnetz" gilt nur für Privatkunden und darf nicht im Rahmen einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit genutzt werden. Der Kunde wird die vorgenannten Tarifoptionen nicht missbräuchlich nutzen. Insbesondere wird er keine dauerhaften Verbindungen zwischen zwei Endstellen (Dauerwählverbindungen) herstellen, keine dauerhafte Anrufweiterschaltung einrichten und die Tarifzone nicht für Call-Center-, Fax-Broadcast- oder sonstige Telemarketing-Dienstleistungen einsetzen. Ausgeschlossen ist auch die gewerbliche überlassung von Verbindungsleistungen an Dritte. "Fonme" kann die Verbindung automatisch trennen, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung vorliegen (z.B. sechsstündige Verbindung). Bei Zuwiderhandlung ist "Fonme" ferner zur Berechnung der Entgelte nach der jeweils gültigen Standard-Minutenpreisliste ohne Option ermächtigt. Weitergehende Rechte der "Fonme" bleiben unberührt.

5.8. Der Kunde teilt "Fonme" unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma und Rechtsform, seiner Anschrift, seines Geschäftssitzes und seiner Bankverbindung schriftlich mit.

5.9. Ist zur Vertragsdurchführung die Verlegung von Leitungen erforderlich, erteilt der Kunde die Genehmigung zur Inanspruchnahme des Grundstücks für Leitungswege oder bringt, soweit er nicht selbst Grundstückseigentümer ist, unverzüglich die Genehmigung des Grundstückseigentümers bei. "Fonme" erteilt dem Grundstückseigentümer die nach der TKV vorgesehene Gegenerklärung.

 

6. Vergütung

 

6.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Entgelte gemäß der jeweils gültig vereinbarten Preisliste zu zahlen. Soweit nicht anders vereinbart, werden Telefongebühren in einem 60-Sekunden-Takt abgerechnet.

6.2. "Fonme" stellt dem Kunden für die jeweilige Leistung kalendermonatlich den Grund- und Paketpreis im Voraus in Rechnung. Erhebt "Fonme" einen einmaligen Anschlusspreis, wird dieser dem Kunden ebenfalls im Voraus in Rechnung gestellt. Erhebt "Fonme" nutzungsabhängige Gebühren, werden diese dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt.

6.3. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch die Nutzung des Anschlusses durch Dritte entstanden sind, soweit er diese Nutzung zu vertreten hat. Der Kunde hat die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zu treffen, dass sein Anschluss sowie die daran angeschlossenen Anschlussendgeräte und Computer nicht ohne sein Wissen und Wollen genutzt werden. Der Kunde hat deshalb regelmäßig zu kontrollieren, ob Anhaltspunkte für unrechtmäßige oder nicht bzw. nicht mehr bei der Bundesnetzagentur registrierte Dialer oder andere Manipulationen durch Dritte vorliegen, und die dem üblichen Verkehrsverständnis nach anerkannten Sicherheitsvorkehrungen gegen diese Dialer und andere unrechtmäßige Manipulationen Dritter zu treffen.

6.4. In der Regel erstellt "Fonme" dem Kunden monatlich eine Abrechnung. Da für eine vollständige Abrechnung die übermittlung von Abrechnungsdaten durch Dritte erforderlich ist, muss "Fonme" sich die Nachberechnung der bei Rechnungsversand nicht berücksichtigten Leistungen vorbehalten. Die Rechnung wird mit dem Zugang fällig.

6.5. "Fonme" erstellt die Rechnung je nach Auftrag des Kunden als Papierrechnung oder als Online-Rechnung. Die Rechnungsstellung per Online-Rechnung ist kostenlos. Für die Rechnungsstellung in Papierform wird eine Aufwandspauschale von € 1,99 fällig, sofern der Kunde neben dem Telefonanschluss auch "Fonme"-Internetdienstleistungen beauftragt hat. Ist eine Online-Rechnung vereinbart, so ermöglicht "Fonme" dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten, seine Rechnungen und Einzelverbindungsnachweise (EVN) im Internet unter www.dns-net.de im persönlichen Online-Rechnungsarchiv in der Rubrik Kundencenter einzusehen, herunterzuladen oder auszudrucken. Die Verbindung erfolgt mit einer 128-Bit-Verschlüsselung. Diese Bereitstellung im Online-Rechnungsarchiv soll zum Schutz des Kunden und seiner Daten technisch sicherstellen, dass er einfach und sicher verschlüsselt auf seine Daten zugreifen kann. Der Kunde erhält Zugang zum Online-Rechnungsarchiv mit seiner Kundennummer und dem zur Kundennummer zugehörigen persönlichen Kennwort (Passwort), das ihm per Post zugestellt wird und das er jederzeit ändern kann. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort vertraulich zu behandeln und es unverzüglich zu ändern, wenn für ihn die Vermutung besteht, ein Nichtberechtigter könnte hiervon Kenntnis erlangt haben. über die Verfügbarkeit einer neuen Rechnung im Online-Rechnungsarchiv informiert "Fonme" den Kunden per E-Mail an die im Auftrag angegebene E-Mail-Adresse. Um das datenschutzgerechte Verfahren seitens "Fonme" anbieten und durchführen zu können, ist der Kunde verpflichtet, sein vorgenanntes E-Mail-Konto sowie die Rechnungsdaten aus dem Online-Rechnungsarchiv in angemessenen Abständen, mindestens jedoch einmal pro Monat, abzurufen. Rechnungsdokumente werden für 15 Monate und ggf. beauftragte EVN aus Datenschutzgründen für 6 Monate in das Online-Rechnungsarchiv bereitgestellt. Nach Vertragsende wird das Online-Rechnungsarchiv deaktiviert und die Zugangsberechtigung erlischt. Evtl. noch ausstehende Rechnungen werden Ihnen dann per Post zugesandt. Gegen Nachweis ihrer Berechtigung zum Vorsteuerabzug können Kunden eine den Anforderungen des § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) entsprechende Rechnung erhalten. Der Kunde wird die Mitbenutzer des Anschlusses darüber informieren, dass er im Online-Rechnungsarchiv Auswertungen der Verbindungsdaten vornehmen kann. Der für den Zugriff auf die Online-Rechnung benötigte Internetzugang ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.

6.6. Die Rechnungen und, soweit beauftragt, der EVN gelten mit dem dritten Werktag nach Bereitstellung im Online-Rechnungsarchiv und Versendung der Benachrichtigungsmail als zugegangen. Gibt der Kunde eine falsche oder fehlerhafte E-Mail-Adresse an oder teilt er Änderungen nicht oder nicht rechtzeitig mit und kann er die Einstellung neuer Rechnungen deswegen nicht zur Kenntnis nehmen, so gelten die Rechnungen dennoch als zugegangen.

6.7. Die zur Ermittlung und Abrechnung der Vergütung gespeicherten Verbindungsdaten werden von "Fonme" 6 Monate nach Rechnungsversand standardmäßig vollständig gespeichert und nach dieser Frist gelöscht, sofern der Kunde nicht schriftlich die um drei Ziffern der Zielrufnummern gekürzte Speicherung oder die sofortige Löschung aller Verbindungsdaten mit Rechnungsversand verlangt hat. Erhebt der Kunde Rechnungseinwendungen, werden die Daten bis zur Klärung der Einwendungen auch über die Speicherfrist hinaus gespeichert.

6.8. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verbindungsdaten gespeichert oder gespeicherte Verbindungsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtung gelöscht wurden, trifft "Fonme" keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. Eine vollständige überprüfung der Rechnung und die umfassende Erhebung von Einwendungen ist dem Kunden nach den Regelungen der TKV und des Datenschutzes nur möglich, wenn seine Daten vollständig gespeichert werden und er vor der Löschung Einwendungen erhebt. Ziffer 6.7 bleibt unberührt. "Fonme" wird den Kunden in der Rechnung auf die Löschungsfristen für Verbindungsdaten in drucktechnisch deutlich gestalteter Form hinweisen.

6.9. Einwendungen gegen die Abrechnung sind innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei "Fonme" zu erheben. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, gilt die Rechnung als genehmigt. "Fonme" wird den Kunden in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

6.10. Die Preise in der Preisliste verstehen sich bei Vereinbarung der Zahlungen durch Bankeinzug (Einzugsermächtigung). Bei Nichterteilung oder Widerruf der Einzugsermächtigung durch den Kunden kann "Fonme" ein Bearbeitungsentgelt von € 2,50 erheben.

6.11. Der Kunde trägt die Kosten, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift entstehen, soweit er diese zu vertreten hat.

6.12. Ist für die Beauftragung der Online-Rechnung eine Gutschrift vereinbart, so ist "Fonme" berechtigt, die erteilte Gutschrift zurückzuverlangen, wenn der Kunde vor Ablauf von sechs Monaten die Umstellung auf eine Rechnung in Papierform wünscht.

 

7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

 

7.1. Gegen Forderungen von "Fonme" kann der Kunde nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

8. Zahlungsverzug

 

8.1. Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen automatischen Verzugseintritts nach §286 Abs. 3 BGB in Verzug, wenn der fällige Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang bei "Fonme" auf dem in der Rechnung angegebenen Konto eingeht. Hat der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt, zieht "Fonme" den Rechnungsbetrag vom angegebenen Konto im Lastschriftverfahren ein. Der Einzug erfolgt nicht vor Ablauf von 5 Werktagen nach Rechnungszugang. Für die Anmahnung fälliger Rechnungsbeträge nach Verzugseintritt ist der Kunde verpflichtet, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von € 5,00 pro Mahnung zu zahlen. "Fonme" steht der Nachweis eines höheren Schadens, dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens offen.

8.2. Für jede mangels Deckung oder aufgrund des Verschuldens des Kunden oder des Verschuldens seiner kontoführenden Bank zurückgereichte Lastschrift ("keine Angaben") erhebt "Fonme" eine pauschalisierte Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,00.

8.3. "Fonme" ist berechtigt, den Anschluss des Kunden zu sperren, wenn sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet oder einer der Gründe des § 19 Abs. 2 TKV gegeben ist. Nach einer einwöchigen Sperrung für abgehende Gespräche erfolgt eine Vollsperrung. Der Kunde bleibt auch nach der Sperre verpflichtet, den monatlichen Grundpreis zu zahlen.

8.4. Gerät der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der geschuldeten Vergütung oder mit einem nicht unerheblichen Teil hiervon oder für einen längeren Zeitraum mit einem Betrag, der dem monatlichen Grundpreis für zwei Monate entspricht, in Verzug, kann "Fonme" das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

8.5. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt "Fonme" vorbehalten.

 

9. Leistungsstörungen

 

9.1. Der Kunde ist verpflichtet, "Fonme" erkennbare Mängel oder Schäden des Kundenanschlusses unverzüglich anzuzeigen.

9.2. "Fonme" beseitigt Störungen des Netzbetriebes im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich.

9.3. Hat "Fonme" die Störung zu vertreten, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berechtigt. Auf die Rechte bei überschreitung der Regelentstörfrist nach Ziffer 10.1 wird ergänzend hingewiesen. Im übrigen sind Ersatzansprüche des Kunden wegen Leistungsstörungen auf den sich aus Ziffer 11 ergebenden Umfang beschränkt.

9.4. Hat der Kunde die Störung zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, ist

"Fonme" berechtigt, dem Kunden die ihr durch die Entstörung bzw. den Entstörungsversuch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

 

10. Regelentstörfrist

 

10.1. Für die Entgegennahme von Störungsmeldungen stehen dem Kunden Mitarbeiter unter den Servicerufnummern von "Fonme" zur Verfügung. Störungen der Festnetz-Telekommunikationsdienstleistungen werden vom "Fonme"-Entstörungsdienst in der Regel bis zur selben Uhrzeit am nächsten Werktag beseitigt bei Störungen, die montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr (Ausnahme gesetzliche Feiertage) eingehen, wenn die Beseitigung innerhalb des "Fonme"-Netzes (ohne Störung an der TAL der Deutschen Telekom AG oder sonstigerer Netzbetreiber) möglich ist. Bei Eingang der Störungsmeldung außerhalb dieser Zeiten beginnt die Frist um 9.00 Uhr des folgenden Werktages (Montag bis Freitag). Störungen werden innerhalb der vorgenannten Störungsfrist zumindest soweit beseitigt, dass der Anschluss (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden kann. "Fonme" wird den Kunden auf Wunsch über die erfolgreich abgeschlossene Entstörung informieren.

10.2. Bei einer von "Fonme" zu vertretenden überschreitung der Regelentstörfrist erhält der Kunde eine Gutschrift bis zu € 20,-, die mit "Fonme"-Forderungen verrechnet wird. Diese Gutschrift wird auf mögliche Ansprüche des Kunden wegen Minderung nach Ziffer 8.3 angerechnet. Die vorgenannte Gutschrift versteht sich deshalb als Pauschalierung des Minderungsrechtes des Kunden, soweit dieser keine weitergehende Minderung nachweisen kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Schadensersatz, bleiben hiervon unberührt. Die Haftung wegen Schadensersatz regelt sich nach Ziffer 11.

 

11. Haftung

 

11.1. "Fonme" haftet für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von "Fonme" oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von "Fonme" beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von "Fonme" oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von "Fonme" beruhen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Ziffer 11.2 bleibt unberührt.

11.2. "Fonme" haftet für einfach fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden nur, soweit sie auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen voraussehbaren Schaden begrenzt. Als typischer voraussehbarer Schaden gilt ein Betrag von höchstens € 12.500 je Schadensereignis.

11.3. Darüber hinaus ist die Haftung von "Fonme" bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden, die nicht Folge eines Sach- oder Personenschadens sind, gegenüber dem einzelnen geschädigten Nutzer auf € 12.500,- und gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf € 10.000.000,- jeweils je schadensverursachendes Ereignis begrenzt. übersteigt die Summe der Einzelschäden die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.

11.4. Ausgeschlossen ist jede Haftung der "Fonme" – auf der Grundlage der Festlegung des Leistungsumfangs der "Fonme" gemäß der vorliegenden Bedingungen – insbesondere für Funktionsstörungen des Internets, die durch Umstände außerhalb des von "Fonme" angebotenen Breitbandnetzes bzw. Internetanschlusses verursacht und/oder beeinflusst werden. Insbesondere übernimmt die "Fonme" weder Gewähr noch Haftung für die technische Fehlerfreiheit und Virenfreiheit von übermittelten Daten, deren Verfügbarkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck sowie für bestimmte übertragungsgeschwindigkeiten im Internet.

11.5. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung von "Fonme" wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von "FM".

 

12. Vertragslaufzeit, Kündigung

 

12.1. Das Vertragsverhältnis wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde, für eine Dauer von mindestens 12 Monaten geschlossen. Es verlängert sich nach Ende der Mindestlaufzeit um je weitere 12 Monate, sofern es nicht mit einer Frist von 6 Wochen von einer der beiden Parteien gekündigt wurde. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Annahme des Vertrages durch "Fonme" bzw. mit Freischaltung des ersten Anschlusses bzw. Zugangs.

12.2. Das Recht der Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

"Fonme" ist hierzu insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde grob vertragswidrig handelt, insbesondere wenn er die Dienstleistungen von "Fonme" in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt oder bei der Nutzung gegen Strafvorschriften verstößt.

12.3. Kündigt "Fonme" den Vertrag aus Gründen des Punkt 8.4, steht ihr ein pauschalisierter Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 80% des monatlichen Grund- und Paketpreises zu, der bis zum nächsten ordnungsgemäßen Kündigungstermin angefallen wäre. Der Kunde kann einen geringeren Schaden, "Fonme" einen höheren Schaden nachweisen. Der Anspruch auf Schadensersatz entsteht nur, wenn der Kunde die Kündigung zu vertreten hat.

12.4. Der Kunde ist verpflichtet, die während der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellten Endgeräte und sonstigen technischen Einrichtungen innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Vertragslaufzeit an "Fonme" zurückzusenden. Sollte die Rücksendung nicht fristgerecht erfolgen oder die Geräte beschädigt sein, ist "Fonme" berechtigt, dem Kunden den Wiederbeschaffungswert der Geräte in Rechnung zu stellen.

 

13. Schufa-Klausel

 

13.1. Der Kunde willigt mit seiner Unterschrift unter dem Telekommunikationsvertrag darin ein, dass

"FM" der SCHUFA HOLDING AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Telekommunikationsvertrages übermittelt und Auskünfte über ihn von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon wird "Fonme" der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens

(z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Missbrauch) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA HOLDING AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover.

 

14. Bonitätsauskünfte und Datenübermittlungen

 

14.1. Der Kunde willigt mit seiner Unterschrift unter dem Telekommunikationsvertrag darin ein, dass

"Fonme" zur Bonitätsprüfung Daten über die Beantragung, die Aufnahme und die Beendigung dieses Telekommunikationsvertrages an die nachfolgend genannten Wirtschaftsauskunfteien übermittelt und allgemein gehaltene bankübliche Auskünfte über ihn von den Wirtschaftsauskunfteien erhält. Unabhängig davon kann "Fonme" den Wirtschaftsauskunfteien Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung dieses Vertrages (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges) melden. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit sie zur Wahrung berechtigter Interessen der "Fonme" erforderlich sind und dadurch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Die Wirtschaftsauskunfteien speichern die Daten, um den ihnen angeschlossenen Unternehmen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden geben zu können. An Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen und den Wirtschaftsauskunfteien vertraglich angeschlossen sind, können zum Zweck der Schuldnerermittlung Adressen übermittelt werden. Die Wirtschaftsauskunfteien stellen die Daten ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Die übermittelten Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck verarbeitet und genutzt. Der Kunde kann Auskunft bei den Wirtschaftsauskunfteien über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Die Adressen der Wirtschaftsauskunfteien lauten: Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Gasstraße 18, 22761 Hamburg und Creditreform Berlin Wolfram KG, Einemstraße 1, 10787 Berlin.

 

15. Datenschutz

 

15.1. Es gelten die Hinweise und Bestimmungen "Hinweise zum Datenschutz",

 

16. Sonstige Bestimmungen

 

16.1. Die "Fonme" ist berechtigt, beim Verdacht des Verstoßes gegen straf- oder sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden bei ihren Ermittlungen zu unterstützen, ohne die Rechtmäßigkeit derartiger Ermittlungen bzw. Auskunftsverlangen zu überprüfen.

 

16.2. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Flensburg, sofern der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Kunde juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. "Fonme" ist auch berechtigt, ihre Ansprüche bei dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

 

16.3. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von "Fonme" auf einen Dritten übertragen.

 

16.4. Für die Rechtsbeziehungen zwischen "Fonme" und dem Kunden gilt deutsches Recht, wie es zwischen inländischen Parteien gilt.

 

17. Bestimmungen und Informationen für Fernabsatzverträge

 

Wird der Vertrag gemäß § 312 b BGB unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln (also insbesondere durch die Fax-, E-Mail-, Web- oder Post-übermittlung des Vertrages bzw. Antrags) abgeschlossen, gelten die folgenden Bestimmungen und Hinweise:

Sitz der Gesellschaft ist Schaafenstr. 7, 50676 Köln Germany.. Die Gesellschaft wird durch den Geschäftsführer Torsten Niemann vertreten. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Telekommunikations-Dienstleistungen durch die Fonme UG(haftungsbeschränkt).

Der Kunde kann – unabhängig vom Recht, den Vertrag nach Ziffer 11 zu kündigen – den Vertragsschluss nach §§ 312 d, 355 BGB innerhalb von 2 Wochen ab Abgabe seines Auftrags ohne Angaben von Gründen widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform innerhalb von zwei Wochen gegenüber

"Fonme" zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Das Widerrufsrecht erlischt mit der einvernehmlichen Leistungserbringung durch "Fonme" gem. § 312 d Abs. 3 BGB.

 

 

 

 

Stand: 1.März 2014